Abfüllfläche nach WHG, VAwS und TRwS

Sicherheit beim Umschlagen wassergefährdender Flüssigkeiten

Als Abfüllflächen gelten alle Flächen, auf denen wasser­gefährdende Flüssig­keiten umgeschlagen werden, d.h. Lagertanks befüllt oder Fahrzeuge betankt werden, wie es z.B. bei Tank­stellen oder in Industrie­anlagen der Fall ist. Um eine Verun­reinigung des Bodens durch wasser­gefährdende Flüssig­keiten zu vermeiden, gibt es bestimmte gesetzliche Vorschriften (z.B. das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS) oder die Technischen Regeln wasser­gefährdender Stoffe (TRwS), wie eine Abfüll­fläche beschaffen sein muss. Sie muss flüssigkeits­undurchlässig sein, aus einer befestigten Fläche aus speziell zugelassenem Beton/Fertig­betonplatten/Fertig­betonsteinen, Stahlwannen o.ä. bestehen und hat optimaler­weise ein nach innen gerichtetes Gefälle. Sämtliche Fugen müssen mit einem dafür vorgesehenen Fugen­material verschlossen werden. Die Größe der Abfüll­fläche ergibt sich aus den jeweiligen betrieb­lichen Anforderungen und der Größe des Wirk­bereiches. Für Havarie­fälle muss die Abfüll­fläche ein ausreichendes Rückhalte­volumen für wasser­gefährdende Flüssig­keiten aufweisen. Befindet sich die Abfüll­fläche im Freien und ist nicht ausreichend überdacht, muss die Entwässerung der Abfüll­fläche über eine Abscheide­anlage erfolgen, welche vor Inbetrieb­nahme einer Abnahme durch einen Sach­verständigen unterzogen werden muss. Der Bau einer Abfüll­fläche sowie die Installation einer Abscheider­anlage dürfen nur durch entsprechende Fach­betriebe ausgeführt werden.

Zur Gestaltung dieser befestigten Abfüll­fläche erstellen wir Ihnen gerne nach einer Besichtigung der örtlichen Gegeben­heiten ein entsprechendes Angebot.

Nutzen Sie hierfür am besten unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an.
Unser Herr Jörg Müll steht Ihnen für alle Fragen zum Thema Abfüllfläche gerne zur Verfügung.

Sie erreichen ihn unter der Nummer 07251/9151-12 oder per E-Mail an j.muell@barth-tank.de.

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